Anlass der Ausführungsplanung (LAP)
Das Tiefbauamt des Landkreises Freising will bei seinen Vorhaben die Kompensation des naturschutzfachlichen Eingriffs schon im Vorfeld durch vorgezogen durchgeführte Maßnahmen in Form eines Ökokontos kompensieren.
Jede zum Kauf angebotene Fläche wird vorher durch das Büro Fisel und König auf seine naturschutzfachliche Aufwertbarkeit in der Systematik der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) unter Berücksichtigung von Landschaftsplänen und Fachprogrammen geprüft. Dann erfolgt eine Abstimmung mit den zuständigen Forst- und Naturschutzfachbehörden.
weitere Infos
Die hier angebotene Fläche schließt unmittelbar an bestehende Waldflächen an. Aus diesem Grund bietet es sich in der Ausführungsplanung des LAP eine standortgerechte und -heimische Aufforstungsmaßnahme besonders an.
Der Aufforstungsfläche ist ein magerer Saum vorgelagert
Bei der Gehölzauswahl und -pflanzung wurde auf einen großen Anteil an blühenden Wildobstgehölzen geachtet.