LRT 91E0* Ausgleichsmaßnahme


Anlass der LRT-Planung
Beim Ausbau eines Geh- und Radweges bei Kirchdorf a. d. Amper wurde in Biotope eingegriffen, die als Weichholzaue bzw. LRT 91E0* kartiert wurden und den Schutz nach § 30 BNatSchG genießen. Der notwendige Ausgleich ist in solchen Fällen schwieriger, weil typgleich und gleichartig herzustellen. Hinzu kommt, dass standörtliche Verhältnisse wie Grundwassernähe und die Lage im Überflutungsbereich gegeben sein müssen und dadurch insgesamt höhere Anforderungen an die Planung der Ausgleichsmaßnahme zu erfüllen waren.

 

 

 

 

 

Geländemodellierung und Bepflanzung
Bei der Herstellung der Maßnahmenfläche war vor der Bepflanzung eine Geländemodellierung als Abtrag notwendig, um die erforderliche Grundwassernähe sicherzustellen. Die Geländemodellierung lag dabei im Abflussbereich des Hochwassers. Sie wurde nach landschaftlichen Gesichtspunkten ausgeführt. Der Weichholzauenbestand selbst wurde durch das Einbringen von Steckhölzern mit der Herstellung eines Verbissschutzes gegenüber Rotwild und dem Biber angelegt.